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ALLGEMEINE MIET- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN (AGB)
(Sportwagen-/Performance-Fahrzeugvermietung – Österreich)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Mietverträge zwischen Vermieterin und Mieter über die entgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen.
Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich (Textform genügt, z. B. E-Mail) bestätigt werden.
2. Mietvertrag, Buchung, berechtigte Fahrer
Der Mietvertrag kommt zustande durch:
schriftliche Unterzeichnung oder
Buchungszusage per E-Mail/Telefon/WhatsApp, wenn diese vom Vermieter in Textform bestätigt wird.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht, sofern gesetzlich zulässig.
Fahrer dürfen nur sein:
der/die im Vertrag genannte(n) Mieter und
im Mietvertrag namentlich eingetragene berechtigte Lenker.
Jede Weitergabe/Überlassung an Dritte (auch kurzfristig, unentgeltlich/leihweise) ist verboten und führt zum vollständigen Wegfall von Haftungsreduktion/Versicherungsschutz sowie zu unbeschränkter Haftung des Mieters.
Mehrere Mieter/Fahrer haften solidarisch (zur ungeteilten Hand) für alle Ansprüche.
3. Voraussetzungen bei Übergabe (Dokumente & Zahlung)
Bei Übergabe sind vorzulegen:
gültige Lenkberechtigung (im Inland gültig),
amtlicher Lichtbildausweis,
akzeptiertes Zahlungsmittel (insb. Kreditkarte).
Kann der Mieter Dokumente/Zahlungsmittel nicht vorlegen, darf die Vermieterin vom Vertrag zurücktreten; bereits entstandene Aufwände/Schäden sind zu ersetzen.
Mieter bestätigt mit Buchung/Unterschrift seine Zahlungsfähigkeit.
4. Fahrzeugzustand, Tank, Sauberkeit
Übergabe erfolgt fahrbereit, mangelfrei (soweit erkennbar), mit vollem Tank; Rückgabe vollgetankt.
Fehlender Kraftstoff wird mit 3,50 € pro Liter verrechnet (zzgl. Aufwand).
Rückgabe hat innen und außen sauber zu erfolgen. Bei starker Verschmutzung/Geruchsbelästigung wird Reinigung nach Aufwand verrechnet plus Mietausfall, wenn eine Weitervermietung nicht möglich ist.
5. Nutzungsvorschriften (strenge Performance-Regeln)
Der Mieter verpflichtet sich zu sorgfältiger Nutzung wie ein ordentlicher Kraftfahrer. Dazu zählen insbesondere:
laufende Kontrolle von Verkehrssicherheit, Ölstand, Reifendruck,
Schutz vor Diebstahl/Einbruch (Abschließen, keine Schlüssel im Fahrzeug etc.).
Alkohol/Drogen: Fahren unter auch nur geringster Alkohol- oder Drogeneinwirkung ist strengstens untersagt.
Sportliche Nutzung verboten: Verboten sind insbesondere:
Rennen, Trackdays, Wettbewerbe, Zeitmessungen,
Driften, Burnouts, “Donuts”, absichtliches Durchdrehenlassen,
Launch-Control Starts,
Abschalten/Manipulation von Traktionskontrolle/ESP/ASR/ABS oder sonstigen Sicherheitssystemen,
mutwillige Überbeanspruchung (z. B. dauerhafte Begrenzerfahrten).
Garagenpflicht: Das Fahrzeug ist außerhalb bewachter Bereiche nur in absperrbaren Garagen abzustellen. Ein Verstoß gilt als grobe Fahrlässigkeit; dadurch ausgelöste Schäden (z. B. Vandalismus/Diebstahlfolgen) trägt der Mieter voll.
Gebietsbegrenzung: Nutzung grundsätzlich nur in Österreich (optional: auch Deutschland, wenn du willst). Auslandsfahrten nur mit schriftlicher Genehmigung.
Fahrzeuge sind mit GPS/Telemetrie ausgestattet. Manipulation, Abschirmung oder Deaktivierung ist verboten und führt zu sofortiger Vertragsauflösung + unbeschränkter Haftung.
6. Vertragsstrafen & Verschleiß (klar, streng, messbar)
Launch-Control / Drift / Burnout:
je festgestelltem Launch-Control-Start: 500,00 € pauschal
je festgestelltem Drift/Burnout/vergleichbarer Missbrauch: mindestens 500,00 €, zuzüglich aller Folgeschäden.
Reifenverschleiß: Wird eine Profilveränderung gegenüber Übergabeprotokoll festgestellt:
ab 0,5 mm: 200,00 €
je weitere 0,5 mm: weitere 200,00 €
ist die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder Weitervermietung unmöglich, wird der komplette Reifensatz verrechnet + Mietausfall.
Der Mieter akzeptiert, dass die Feststellung durch Messung/Protokoll/Telemetriedaten erfolgen kann.
7. Mietzeit, Verlängerung, Verspätung
Tagesmiete = 24 Stunden ab vereinbarter Übergabezeit.
Zusatzstunden werden mit ¼ des Tagespreises pro angefangener Stunde berechnet (oder nach Preisliste).
Verlängerung nur nach rechtzeitiger Mitteilung und Genehmigung der Vermieterin (Textform).
Keine genehmigte Verlängerung = kein Versicherungsschutz / keine Haftungsreduktion ab Ablauf der Mietzeit; zusätzlich sind Mietpreis/Mietausfall zu zahlen. Weitergehender Schaden bleibt vorbehalten.
8. Preise, Kaution, Kreditkartenabbuchung
Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
Mietpreis (und Kaution, falls verlangt) sind vor Übergabe fällig.
Bei Kreditkartenhinterlegung ist die Vermieterin berechtigt, Schäden, Gebühren, Strafen, Mietausfall, Verwaltungsaufwand und sonstige Forderungen über die Kreditkarte abzurechnen.
Kaution wird nicht verzinst.
9. Schäden, Pannen, Reparaturen
Technische Störungen sind sofort zu melden.
Reparaturen dürfen nur nach Genehmigung erfolgen, außer Notfall bis 80 €, wenn die Fachwerkstatt vorab verbindlich zusagt.
Erstattungen erfolgen nur gegen Originalrechnung und wenn der Mieter nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
10. Unfälle (Pflichten des Mieters)
Bei jedem Unfall/Schaden:
Polizei verständigen, am Ort bleiben (soweit zumutbar),
Daten von Beteiligten/Zeugen sichern, Fotos machen,
Schadenbericht inkl. Skizze/Ort/Zeit/Hergang erstellen.
Kein Schuldanerkenntnis, keine Zahlungen, keine Zusagen gegenüber Dritten.
Unfall/Schaden ist der Vermieterin unverzüglich telefonisch und in Textform zu melden.
Alle Schäden sind bei Rückgabe ungefragt zu melden – auch behobene.
11. Versicherung, Selbstbehalt, Abrechnung (fix 5.000 €)
Das Fahrzeug ist haftpflicht- und kaskoversichert gemäß Polizze.
Selbstbehalt je Schadensfall: 5.000,00 € (gilt pro Schadenereignis).
Zusätzlich zu jedem Schaden werden verrechnet:
Bearbeitungsgebühr: 800,00 € je Schadenfall
Mietausfall gemäß Preisliste / üblicher Tagessätze, solange das Fahrzeug ausfällt
Nebenkosten (Abschleppen, Gutachter, Standgebühren, Reinigung, Wertminderung etc.)
Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, die Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen; bei kleineren Schäden kann der Schaden direkt beim Mieter abgerechnet werden.
Bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit haftet der Mieter unbeschränkt (inkl. Versicherungsregress).
12. Unbeschränkte Haftung / Wegfall Schutz
Der Mieter haftet voll (unbeschränkt), insbesondere bei:
Nutzung durch nicht eingetragene Fahrer,
Alkohol-/Drogenfahrten,
Rennen/Track/“sportliche Zwecke”,
nicht genehmigten Auslandsfahrten,
Abschalten von ESP/Traktionskontrolle,
Drift/Burnout/Launch-Control,
Manipulation GPS/Telemetrie,
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz,
Verstoß gegen Garagenpflicht mit daraus resultierenden Schäden.
13. Verwaltungsgebühren, Strafen, Behörden
Alle Verkehrsverstöße, Parkstrafen, Maut, Abschleppkosten, Standgebühren etc. trägt der Mieter.
Zusätzlich wird eine Bearbeitungs-/Aufwandsgebühr verrechnet (z. B. 35–80 € je Vorgang – nach Preisliste).
14. Außerordentliche Kündigung
Die Vermieterin kann fristlos kündigen, insbesondere bei:
unsachgemäßer Nutzung,
Vertragsverletzungen,
Weitergabe an Dritte,
Verschweigen/Verbergen von Schäden,
strafbarer Nutzung des Fahrzeugs.
15. Storno & No-Show (streng wie bei Sportwagen)
Storno in Textform.
Stornogebühren:
bis 8 Wochen: kostenlos
8–4 Wochen: 40%
4–2 Wochen: 60%
unter 2 Wochen bis 72h: 85%
unter 72h / No-Show: 95–100%
Bei Nichtabholung wird die Reservierung 2 Stunden aufrechterhalten, danach Freigabe; Gebühr gemäß oben.
16. Datenschutz
Der Mieter stimmt zu, dass Daten zur Vertragsabwicklung, Schadenabwicklung, Behördenverfahren sowie Telemetrie-/Fahrzeugauslesung verarbeitet werden.
17. Schlussbestimmungen
Österreichisches Recht.
Gerichtsstand am Sitz der Vermieterin (soweit zulässig).
Salvatorische Klausel.
Impressum
Unternehmensname:
Rev Up Rentals
Inhaber: Özkan Akagündüz
Rechtsform:
Einzelunternehmen
Unternehmensgegenstand:
Vermietung von Kraftfahrzeugen
Sitz des Unternehmens:
4048 Puchenau Steinparzerstraße 6, Österreich
E-Mail:
revuprental@outlook.com
Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
Anwendbares Recht:
Österreichisches Recht